Das Bistum Quibdó, in der Provinz Chocó im Nordwesten Kolumbiens gelegen, sah sich in den 90er Jahren genötigt, eine Kommission für Leben, Gerechtigkeit und Frieden einzurichten, als der bereits seit Jahrzehnten tobende Gewaltkonflikt auch diese arme aber bis dahin friedliche Urwaldregion heimsuchte und die afrokolumbianischen und indigenen Gemeinden durch Blockaden, Massaker und Vertreibungen in Angst und Schrecken versetzte.
Obwohl es in den letzten Jahren in Kolumbien gewisse Fortschritte bei der Suche nach einer friedlichen Beilegung des Gewaltkonflikts gegeben hat, ist die Arbeit dieser Kommission nach wie vor von grosser Wichtigkeit. Heute widmet sie sich schwerpunktmässig folgenden Aufgaben:
Dokumentierung und Veröffentlichung der zahlreichen Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, die von den verschiedenen bewaffneten Akteuren des Gewaltkonflikts vor allem an der Zivilbevölkerung innerhalb der Jurisdiktion des Bistums verübt werden.
Pflege einer Erinnerungskultur an die Opfer des Gewaltkonflikts, damit vor allem die nachwachsenden Generationen der Versuchung widerstehen, sich bewaffneten Gruppen anzuschliessen.
Rechtsberatung und Begleitung der Angehörigen der Gewaltopfer, damit sie gegenüber dem Staat ihre Rechte auf Wiedergutmachung und die ungestörte Selbstverwaltung ihrer Territorien einklagen können.
Die Aufmerksamkeit auf die humanitäre Krise, den Zerfall der sozialen Strukturen und die Zerstörung der Umwelt lenken und durch Lobbyarbeit Einfluss auf die Politik nehmen, damit die Interessen der Opfer der Gewalt berücksichtigt werden.
Zum Aufbau einer Kultur der Achtung der Menschenrechte und zur friedlichen Beilegung der Konflikte beitragen, um einen dauerhaften Frieden in den Territorien zu garantieren.
Humanitäre Mittel für die dringendsten Nöte der vom Gewaltkonflikt betroffenen Afro-, Indigenen- und Mestizen-gemeinden auf dem Land und in der Stadt bereitstellen und eine gerechte Verteilung der Güter durch Organisationsprozesse an der Basis zu sichern.
Bildungsangebote für die Pastoralteams und die Basisorganisationen in Koordination mit deren Führungskräften zu Themen der Ausarbeitung von Entwicklungsplänen mit Rechten und Pflichten der Gemeinden unter der Garantie der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts.